Information zur VKF-Norm

Die Übergangsfrist ist zu Ende. Seit dem 1. März 2006 wird die in der neuen VKF-Norm verlangte Kennzeichnung von beweglichen Brandschutzabschlüssen explizit verlangt. Die Einführung der Plakettenpflicht konnte im Metallbau reibungslos umgesetzt werden. Der Vollzug der Baugesetze ist in der Schweiz kantonal geregelt. Ein Vertrag aller kantonalen Brandschutzbehörden ein so genanntes Konkordat hat dazu beigetragen, dass im Brandschutz seit dem 1.Januar 2005 in der gesamten Schweiz die gleichen Rechtsgrundlagen gelten. Die von der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) ausgearbeitete Brandschutznorm wurde von der IOTH (Fachkommission der interkantonalen Organe zum Abbau technischer Handelshemmnisse) in Kraft gesetzt, was der Norm einen gesetzlichen Charakter auferlegt.Konformitätsbescheinigung und Plakette Der Artikel 14 der VKF-Brandschutznorm weist auf die notwendigen Konformitätsbescheinigungen hin. Die Technische Kommission der VKF hat ausserdem bestimmt, dass die lückenlose Rückverfolgbarkeit über Einbau, Produktion, Planung, verwendete Bestandteile bis zur Brandprüfung durch den Zulassungsinhaber sichergestellt werden muss. Im Artikel 15 der VKF-Brandschutznorm wird verlangt, dass da, wo für die Anwendung von Brandschutzprodukten Prüfnachweise oder Zertifikate erforderlich sind, leicht erkennbar ein dauerhafter Hinweis anzubringen ist. Dies bildet die rechtliche Grundlage für die verlangten Brandschutz-Plaketten. SMU/VST-Reglement Um die Artikel 14 und 15 umsetzen zu können, haben die Verbände SMU (Schweizerische Metall-Union) und VST (Verband Schweizer Türenbranche) ein Reglement erarbeitet. Dieses regelt die Planung, Produktion und Montage der Bauteile sowie die Schulung der verantwortlichen Personen. Die VKF hat dieses Reglement per 1. März 2006 zum Stand der Technik erklärt. Damit ist es in der ganzen Schweiz für sämtliche Türen (aus Holz, Metall oder Glas) gültig und muss beachtet werden. (Das Reglement kann unter www.metallbauer.ch kostenlos heruntergeladen werden.) In der Metallbaubranche sind verschiedene Partner bei der Herstellung einer Brandschutztüre involviert. Der Zulassungsinhaber (meistens Systeminhaber), diverse Lieferanten z.B. von Glas und Beschlägen sowie die ausführende Metallbaufirma. Das Reglement definiert die Verantwortlichkeiten der einzelnen Partner. Beispielsweise hat der Zulassungsinhaber im Rahmen der Produktehaftung und Sorgfaltspflicht seine Lizenznehmer in allen Stufen der Konstruktion und Herstellung inkl. Montage regelmässig über die technischen und konstruktiven Details zu instruieren. Konformitätserklärung und Brandschutzplaketten der Ausweis für Sicherheit und qualität Die VKF-Norm schreibt im Artikel 15 vor, dass bei «Brandschutzprodukten» ein leicht erkennbarer, dauerhafter Hinweis angebracht werden muss. Die Umsetzung dieses Artikels war in so kurzer Zeit nicht für alle Brandschutzprodukte möglich. Aus diesem Grund einigte man sich, dass der Artikel vorerst bei Brandschutztüren umgesetzt wird. Die Ausdehnung auf sämtliche Brandschutzprodukte ist jedoch eine Frage der Zeit. Seit dem 1. März 2006 muss jede Brandschutztüre mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Die von der VKF verlangten Angaben auf der Plakette geben Rückschluss auf den Zulassungsinhaber. Mit der dazugehörigen Konformitätserklärung ist die Rückverfolgbarkeit zum ausführenden Metallbauer, sowie über Einbau, Produktion, Planung, bis hin zu verwendete Bestandteile sichergestellt. Für die Metallbaubranche hat die Schweizerische Metall-Union eine Bestell-Datenbank geschaffen. Zugriff haben nur Brandschutzfachpersonen, welche in einer entsprechend registrierten Brandschutzfachfirma tätig sind. Online werden alle Angaben zum Bauobjekt erfasst. Die Brandschutzplaketten werden für jede Türe einzeln hergestellt und inklusive Konformitätsbescheinigung versandt.Die Rückverfolgbarkeit ist dank digitaler Datensicherung jederzeit möglich. Diese Lösung ist bis heute einmalig. Die Qualitätssicherung ist gewährleistet.

In der Schweiz sind total 1343 Metallbauer (Stand 1.6.2006) als Brandschutzfachpersonen ausgebildet worden.Diese sind meist bei den 658 registrierten Metallbaufirmen tätig. Im Branchenverzeichnis unter www.metallbauer. ch sind sämtliche Brandschutzfachfirmen er- fasst und können von jedermann eingesehen werden. Seit der Einführung der digitalen Bestell-Datenbank am 1. Januar 2006 wurden im Metallbau bereits 1347 Plaketten bestellt (Stand 1.6.2006). Alleine im Mai wurden 462 Plaketten ausgeliefert. Grössere Probleme beim Bestellen über die Datenbank gab es nicht.

Für weitere Informationen über die VKF-Norm besuchen Sie bitte die Internetseite unter


Brandschutzvorschriften


Prescriptions de protection incendie

Prescrizioni anticendio

www.vkf.ch